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Änderungen bei der Registrierung von .de-Domains

Veröffentlicht am 26.01.2026 in Allgemein

Durch die Änderungen der sogenannten NIS-2 Richtlinie gelten für Domains neue Vorgaben bei der Bereitstellung von Registrierungsdaten. Das betrifft zum einen die Angabe der Daten, die für die Registrierung einer Domain erforderlich sind (wobei sich hierbei dem Grunde nach wenig / nichts ändert, nur die Überprüfung / Validierung erfolgt jetzt restriktiver), aber auch die Ausgabe von Daten im Rahmen des sogenannten Whois.

Für die Registrierung einer .de-Domain müssen angegeben werden

  • Name
  • Anschrift (ein Postfach ist nicht ausreichend)
  • Eine (gültige, also unter der auch Erreichbarkeit besteht) E-Mail-Adresse
  • Eine (gültige, also unter der auch Erreichbarkeit besteht) Telefonnummer
  • Optional ist eine Faxnummer möglich.

Diese Daten mussten dem Grunde nach schon immer angegeben werden, sie werden aber in Zukunft strenger geprüft und ggf. auch verifiziert (für unsere Kunden ändert sich dem Grunde nach nichts, da wir schon immer darauf geachtet haben, dass diese Daten valide sind). Ggf. kann es hier aber in Zukunft auch zu einer offiziellen Verifizierung kommen. Dabei besteht dann auch das Risiko einer Abschaltung der Domain von Seiten der Denic, falls nicht in angemessener Frist reagiert wird.

Ohne die vorgenannten, vollständigen und validen Inhaberdaten ist die Registrierung einer .de-Domain nicht möglich.

Änderungen gibt es auch bei der Ausgabe der Daten im sogenannten Whois-System (grob gesagt eine Datenbank der Domaininhaber). 

Für Domains, die durch natürliche Personen (also Privatpersonen, Kandidaten für Ämter z.B.) registriert wurden, werden bei der Abfrage das Registrierungsdatum sowie das verwaltende Denic-Mitglied ausgegeben.

Änderungen gibt es bei juristischen Personen (also allen Parteigliederungen).

Neben Registrierungsdatum und verwaltendem Denic-Mitglied werden hier auch Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse veröffentlicht (also dem Grunde nach in etwa so, wie es vor der Gültigkeit der DSGVO war). Wenn diese Daten nicht veröffentlicht werden sollen (nicht selten sind es ja ehrenamtlich tätige Vorsitzende, z.B.), empfehlen wir (nach entsprechender Absprache natürlich), die Daten der nächstgelegenen hauptamtlichen SPD-Geschäftsstelle zu verwenden.

Die Original-Mitteilung der Denic: https://blog.denic.de/neue-gesetzliche-vorgaben-zur-denic-domainabfrage-whois/

 

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