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Abrechnung über KV

Gliederungen, deren Unterbezirke / Kreisverbände einen Vertrag beim Soziserver haben können unter bestimmten Bedingungen sehr kostengünstig über diesen Vertrag am Soziserver teilnehmen.


Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass SPD-Gliederungen unter bestimmten Voraussetzungen (dazu siehe weiter unten) die Möglichkeit haben, nur zu den Domainkosten eine Homepage auf dem Soziserver zu erhalten und keinen eigenen Vertrag abschließen müssen.



Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung ist, dass der zuständige Kreisverband bereits Kunde auf dem Soziserver ist und die Abrechnung und Verwaltung der Domain übernimmt. D.h. dass die Domain im Kundenmenü des Kreisverbandes integriert ist und von dort verwaltet werden muss (z.B. Einrichtung von Mail-Adressen). Ebenso bekommt der KV die Rechnung (i.d.R. über die Domain der Gliederung) und ist für die Begleichung zuständig (kann Sie aber natürlich seinerseits weiter berechnen, das bleibt ihm überlassen). Ferner wird der Ansprechpartner des KVs auch als Admin-C für die Ortsvereins-Domains eingetragen.



Welche Gliederungen können daran teilnehmen?

Teilnehmen können Ortsvereine sowie die üblichen Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AfA, AsF etc.). Die Integration von Fraktionen ist von unserer Seite aus möglich, oftmals ist es aber kommunalrechtlich (Vermengung von Fraktions- und Parteigeldern) problematisch. Das müsstet ihr im Zweifelsfall vor Ort klären (falls es nicht geht ordnen wir Fraktionen tariflich als Ortsverein ein, sie müssten dann einen entsprechenden separaten Vertrag schließen). Nicht möglich ist die Integration von Personenseiten wie Kandidaten oder Mandatsträgern, diese benötigen in jeden Fall einen eigenen Vertrag mit dem Tarif "Soziserver Allgemein".



Welche Kosten entstehen?

Durch die wesentliche Verwaltungsvereinfachung, die mit diesen Modell verbunden ist (siehe Voraussetzungen) ist es uns möglich, in diesen Fällen nur die Domainkosten zu berechnen, nicht den normalen Tarifpreis (z.B. für einen Ortsverein). Leistungen, die auch bei einem eigenen Vertrag extra Kosten würden (z.B. Speichererweiterungen) werden aber natürlich auch hier berechnet.



Wie erfolgt die Bestellung?

Durch die Besonderheiten dieses Verfahrens ist leider keine vollständige elektronische Bestellung möglich. Es gibt - vorausgesetzt, das WebSoziCMS soll genutzt werden - 2 Möglichkeiten:

1. Hier findet Ihr ein Bestellformular im PDF-Format. Dieses könnt ihr ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden (gerne auch als Scan per Mail, bitte dann nur auf gebräuchliches Dateiformat achten).

2. Im Kundenmenü gibt es die Möglichkeit, Domains auch online dazu zu bestellen. In diesem Fall ist es aber wichtig, dass wir zeitnah die Angaben aus dem oben verlinkten Formular per E-Mail erhalten. Mit der Domainbestellung alleine wird das WebSoziCMS nicht eingerichtet. (sofern kein WebSoziCMS genutzt werden soll, reicht natürlich die alleinige "elektronische" Bestellung) Wichtig: Die Bestellung muss (u.a. weil er auch die Rechnungen begleicht) vom KV kommen (+ggf. unterschrieben werden), die Bestellung einer Gliederung direkt können wir nicht ausführen.

 


Was passiert mit Gliederungen, die schon vor dem KV einen eigenen Vertrag hatten?

Diese können (müssen aber nicht) sich zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages (also i.d.R. einmal im Jahr) in den Vertrag des KVs integrieren lassen. Dabei wird der bestehende Account der Gliederung aufgelöst und die Domain in den Account des KV verschoben (unter Umständen kann damit ein kurzer Ausfall der Domain verbunden sein). Diese Umstellung ist ausschließlich schriftlich möglich, ein entsprechendes Formular findet sich hier (2. von oben)

Achtung: eine automatische Umstellung erfolgt nicht!



Ist das Modell "Abrechnung über KV" Pflicht?

Nein, natürlich können Gliederungen auch trotz Möglichkeit der Teilnahme über den Kreisverband einen eigenen Vertrag abschließen (z.B. weil sie lieber selber die vollständige Hoheit über ihre Domain möchten). Manche Kreisverbände wollen auch die für sie - mit diesem Modell zugegebenermaßen verbundene - verwaltungsmäßige Mehrbelastung nicht tragen, auch in dem Fall bleibt nur die Möglichkeit eines eigenen Vertrages.

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